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Jede der 604 Kirchengemeinden in Westfalen wird von einem "Presbyterium" geleitet. Ihm gehören die von den Gemeindemitgliedern gewählten Presbyterinnen und Presbyter (griechisch: Älteste) und die Pfarrerinnen und Pfarrer an. Die ehrenamtlichen "Ältesten" müssen in Westfalen mindestens 18 Jahre alt sein.
Verantwortung für die Gemeinde
Das Presbyterium ist verantwortlich für die Verkündigung des Wortes Gottes und den gesamten Dienst der Gemeinde. Es wählt die Pfarrerinnen und Pfarrer, verwaltet die Kirchengemeinde und entscheidet bei der Aufstellung des Haushaltes auch über die Verwendung der Kirchensteuern. Die Größe eines Presbyteriums richtet sich nach der Zahl der Gemeindemitglieder. Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Lippstadt besteht aus 12 Presbyterinnen und Presbytern sowie drei Pfarrerinnen und Pfarrern sowie drei beratenden Mitgliedern
Die Männer und Frauen im Presbyterium spezialisieren sich in aller Regel auf bestimmte Aufgabengebiete, z. B. Bauangelegenheiten, Diakonie, Finanzfragen, Kinder- und Jugendarbeit oder Kirchenmusik. Zu diesen Themen gibt es jeweils Fachausschüsse, die dazu beraten. Darüber hinaus gibt es regelmäßige und temporäre Arbeitskreise zu konkreten Themen, wie z.B. die Gemeindebriefredaktion oder der Grüne Hahn (kirchliches Umweltmanagement). Den Vorsitz des Presbyteriums hatte in den letzten Jahren immer eine Pfarrerin oder ein Pfarrer. Seit 2018 ist nun ein Laie Vorsitzender.
Männer und Frauen im Amt
In Westfalen gibt es etwa 7.000 Männer und Frauen, die sich für die verantwortliche Aufgabe der Gemeindeleitung zur Verfügung stellen, freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Zahl der Frauen in diesem Amt betrug in Lippstadt zuletzt 48 Prozent. Gewählt wird ein Presbyterium alle vier Jahre für eine Amtszeit von vier Jahren.