Wochenarbeitszeit
12 Stunden/Woche, wöchentlich (Wochentage: Mittwoch – Sonntag), bzw.gesonderter Regelung
Die Arbeitszeit rechnet sich ab Aufnahme der Tätigkeit am jeweiligen Arbeitsplatz.

Arbeitsplatz
primär: Johanneskirche Lippstadt, Bunsenstrasse
sekundär: Küster-Pool in den Seelsorgebereichen der Evangelischen Kirchengemeinde Lippstadt entsprechend Planung / Dienstanweisung.

Der besonderen Arbeitsplatz-Regelung geschuldet, erhält der/die Küster/in eine Km-Geld-Vergütung für die Fahrten mit Privat-PKW zwischen Wohnung und jeweiligem Sekundär-Arbeitsplatz, im Rahmen der steuerlichen Freigrenze, von derzeit 0,30 €/km. Die Abrechnung erfolgt monatlich gegen Nachweis und Bestätigung durch den Dienstherrn.

Aufgaben
Er/Sie dient im Gottesdienst bei den Amtshandlungen und Veranstaltungen der Kirchengemeinde und ist verantwortlich für die kirchlichen Gebäude, primär der Johanneskirche. Die detaillierten Aufgaben werden in der Dienstanweisung dargestellt.
Die Arbeitsleistung entfällt auf Werk-, Sonn- und Feiertage, sowie zur Durchführung besonderer Anlässe, Veranstaltungen und ggf. Sitzungsteilnahme, welche im Bereich und auf Anweisung des Arbeitgebers anfallen. Vergütung und/oder Dienstfreistellungen regeln sich nach BAT-KF §8, §12, §25.

Vergütung
Die Vergütung regelt sich nach BAT-KF-Tätigkeitsmerkmalen. Hier: Fallgruppe 2, Entgeltgruppe 5 (schwierige, oder umfangreiche Aufgaben in verschiedenen Gemeindebezirken) anteilig nach vereinbarter/geleisteter Wochen-/Monats-Arbeitszeit. Es gelten die jeweils gültigen Fassungen des BAT-KF.

Anstellungsvoraussetzungen
Der Küster/die Küsterin muss der Evangelischen Kirchen Deutschland oder einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche angehören. Dienlich ist, wer eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, nahe einer Küstertätigkeit, abgeschlossen hat.

Fort- und Weiterbildung
Der Küster/die Küsterin ist verpflichtet, regelmäßig, mindestens jedoch innerhalb der ersten fünf Beschäftigungsjahre, an Küsterlehrgängen, bzw. Lehrgängen für Küster-Rüstzeiten teilzunehmen. Zur Teilnahme an Weiterbildungen wird der /die/Küster/in unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt (BAT-KF § 8).

Erholungsurlaub
Erholungsurlaub, Freistellungen, Fortbildungsmaßnahmen sind nicht innerhalb der Zeiten hoher kirchlicher Feiertage zu gewähren. Es gelten die jeweils gültigen Fassungen des BAT-KF. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage/Jahr/5-Arbeitstage-Woche, anteilig zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit, unbeschadet der Regelungen des BUrlG, sowie § 125 SGB IX Vertretungen
Vertretungs-Regelungen obliegen dem Direktionsrecht des Dienstherrn Kleider-Ordnung
Der/die/Küster/in hat eine dem Gottesdienst/Amtshandlungen angemessene Kleidung zu tragen Sonstige Anstellungs-/Beschäftigungs-Merkmale
Alle sonstigen, nichtgenannten Merkmale werden erfüllungshalber durch die Dienstanweisung, BATKF, bzw. die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen abgebildet.

Auszug aus dem Aufgabenkatalog
Beteiligung an Amtshandlungen und Veranstaltungen in Verbindung mit Hauptamtlichen:
  • Gottesdiensten,
  • Godi mit Abendmahl,
  • Kindergottesdiensten (z.B. KiGa),
  • Konfirmationen
  • Andachten,
  • Taufgottesdiensten,
  • Trauungen,
  • Segnungen,
  • Hochzeiten,
  • Trauerfeiern,
  • Vor-/Nachbereitung von Godi,
  • Konzerten,
  • Gemeindeveranstaltungen,
  • Dienstbesprechungen,
  • Ausschüssen und Gremien,
  • Verwaltungsaufgaben (Objekt-Belegungsplanung mit den Hauptamtlichen),
  • Verantwortlichkeit für Reinigung/Bestuhlung/Schließung (Gebäude der Seelsorgebereiche) entsprechend der primär/sekundär-Arbeitsplatzregelung mit Weisungsbefugnis ggü. dem/den Hausmeistern.
Ergänzende Informationen zur Küsterordnung finden Sie unter www.kuester-westfalen.de
 

Dienstherrin
Ev. Kirchengemeinde Lippstadt, vertreten durch das Presbyterium, bzw. dem /den Vorsitzenden des Presbyteriums

Anstellungsrahmen
Arbeitsvertrag, individuelle Dienstanweisung, BAT-KF, Küsterordnung, sowie geltende gesetzliche Regelungen und Verordnungen.

 

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, einschließlich eines aktuellen Nachweises der Kirchenzugehörigkeit oder eines pfarramtlichen Zeugnisses, senden Sie bitte bis zum 8. März 2019 an
Evangelische Kirchengemeinde Lippstadt 
Präses Presbyterii Alexander Tschense
Brüderstraße 15
59555 Lippstadt

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